Unsere neuen Stornobedingungen für den Winter 2021/2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen Appartement BACHMANN
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie AGBH 2006 mit Abänderung der Stornorichtlinien §5 Absatz §5.5 und §5.6.
Aufgrund der aktuellen Situation und um bezüglich Urlaubsplänen keine Unsicherheit aufkommen zu lassen haben wir die Stornobedingungen für die Wintersaison 2021-2022 angepasst, damit Sie weiterhin Ihren Urlaub im Appartement Bachmann sorglos planen können.
Gebuchter Aufenthalt in der Neben u. Zwischensaison
Neben u. Zwischensaison:
03.12. bis zum 24.12. 2021
08.01. bis zum 29.01. 2022
19.03. bis zum 24.04. 2022
– Bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei Stornierung
– 21 Tage bis 10 Tage vor Anreise: 70% des Gesamtbetrages
– 10 Tage bis 1 Tag vor Anreise: 90% des Gesamtbetrages
– Bei verspäteter Anreise und/oder verfrühter Abreise oder bei nicht Anreise werden 100% des gebuchten Aufenthalts in Rechnung gestellt.
– Um Ihre Buchung zu fixieren, bitten wir Sie um eine Anzahlung von 40% des Gesamtbetrages auf unser Konto
Gebuchter Aufenthalt in der Hauptsaison
Hauptsaison u. Silvester:
24.12 bis zum 08.01. 2022
29.01. bis zum 19.03. 2022
– Bis 42 Tage vor Anreise kostenfrei Stornierung
– 42 Tage bis 21 Tage vor Anreise: 40% des Gesamtbetrages
– 21 Tage bis 10 Tage vor Anreise: 70% des Gesamtbetrages
– 10 Tage bis 1 Tag vor Anreise: 90% des Gesamtbetrages
– Bei verspäteter Anreise und/oder verfrühter Abreise oder bei nicht Anreise werden 100% des gebuchten Aufenthalts in Rechnung gestellt.
– Um Ihre Buchung zu fixieren, bitten wir Sie um eine Anzahlung von 40% des Gesamtbetrages auf unser Konto
*kostenlose Stornierung bis 24 STUNDEN vor Anreise bei einer bestehenden Reisewarnung aus Ihrem Heimatland.
Bei Stornierung erlauben wir uns, für die Bearbeitung und eventuelle Rücküberweisung der Anzahlung, eine Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr in Höhe von € 20,00 einzubehalten.
Und wenn doch etwas dazwischen kommt?
Unnötige Kosten und den damit verbundenen Ärger möchten wir Ihnen gerne ersparen. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um Ihren Urlaub sorglos gestalten zu können.
Hier finden Sie auch Informationen, falls Sie Ihre Reise im Zusammenhang mit Covid–19 nicht antreten können.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.