Quarantäneregeln ab 8.1.22 entschärft

Quarantäneregeln ab 8.1.22 entschärft

Ab dem 8. Jänner werden die aktuellen Quarantäne-Regeln deutlich entschärft.

Künftig gibt es keine Unterscheidung zwischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2 mehr, sondern nur noch den Begriff “Kontaktperson”.

Dreifach Immunisierte gelten künftig auch bei Kontakt mit einem Infizierten nicht mehr als Kontaktpersonen.

Auch wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben, wird man nicht mehr als Kontaktperson eingestuft.

Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können (bei 5- bis 11-Jährigen).

Wer als Kontaktpersonen gilt, der kann sich am fünften Tag mittels PCR-Test freitesten, bisher war das erst ab dem zehnten Tag möglich.

Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Hier wird ebenfalls nicht mehr nach Virusvarianten unterschieden.