Europäische Reiseversicherung:
Informationen für unsere Kunden und Partner in der Hotellerie in Österreich zu COVID-19 und Versicherungsdeckung
Stand: 01.10.2020
Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus
COVID-19 wird nach wie vor als Epidemie oder Pandemie eingestuft (vgl. WHO, ÖsterreichischeGesundheitsbehörden).
Für alle Hotelbuchungen, die ab dem 1. Oktober bis auf weiteres vorgenommen werden, wenden wir den in unseren
Bedingungen enthaltenen Pandemie-Ausschluss für Storno- und Reiseabbruchfälle jedoch nicht ein.
Insoweit gewähren wir Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder
abbrechen müssen,
• weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
• weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
• weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
• weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
• weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in
Quarantäne begeben müssen, oder
• weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen.
Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.
(*) Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender
Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und
Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt
lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
Kein Stornoschutz besteht hingegen,
• wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen
am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen,
• wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind,
• wenn das Hotel seine Leistungen nicht (mehr) erbringen kann, weil der Betrieb behördlich geschlossen
wurde oder sich das Hotel in einem Gebiet befindet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde,
• wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. im Kindergarten
oder Kollegenkreis) vorsorglich in Quarantäne müssen, bzw.
• für Kosten der Quarantäne des gesamten Hotels oder Quarantänekosten in einem separaten Quartier.
Weiterhin unterscheiden wir bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und
weiterhin gibt es bei uns keine Altersgrenzen.
Rückfragen und Erreichbarkeit
Wir ersuchen Sie, alle Anfragen, insbesondere auch zum Thema Coronavirus und Versicherungsschutz, direkt an
corona@europaeische.at zu mailen. Emails werden von der Europäischen zeitnah bearbeitet.
www.europaeische.at