Aktuelle Vorschriften für ihren Urlaub in St. Anton
Genesene und geimpfte Personen
Für die Einreise nach Österreich gelten damit, unabhängig aus welchem Land die Einreise erfolgt, ab 24.1.2022 folgende Regeln:
2-G+ (Geimpft oder genesen und in beiden Fällen PCR-getestet) – Nachweispflicht bei Einreise aus sämtlichen Staaten.
Ausnahmen: Personen, die einen Booster nachweisen können, müssen keinen PCR-Test vorlegen!
Als „Booster“ wird jede weitere Impfdosis, die über die „erste Impfserie“ (Genesen + 1 Impfung, 2/2 Impfungen oder 1/1 bei Janssen Impfung) hinaus geht gewertet.
Eine Genesung (gültiger Genesungsnachweis 180 Tage), die zusätzlich zur ersten Impfserie stattfand darf ebenfalls als „Booster“ gewertet werden.
Gastronomie
Für die Gastronomie-, Beherbergungs- und Freizeitbetriebe gilt:
♦ Voraussetzung ist ein 2G-Nachweis
♦ NEU seit 11.1.2022: Die FFP2-Maske wird ab dem 11. Jänner auch im Freien verpflichtend
‒ und zwar überall dort, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist. Ausnahme gibt es für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder.
♦ FFP-2-Maskenpflicht indoor: Gilt für Gäste, sobald sie vom Tisch aufstehen
♦ In der Beherbergung beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen
♦ Auch Betreiber und Beschäftigte haben in geschlossenen Räumen bei Kundenkontakt eine FFP-2-Maske zu tragen
♦ Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr festgelegt und die Registrierungspflicht für Gäste ist zu beachten
♦ Keine Konsumation im Stehen, Speisen und Getränke nur am Verabreichungsplatz
Regelungen für Kinder
Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr benötigen keinen Nachweis.
Kinder ab dem 12. Geburtstag benötigen einen Nachweis.
– Bei der Einreise einen 2,5G-Nachweis bzw. den Holiday-Ninja-Pass
– In bestimmten Kundenbereichen, körpernahen Dienstleistungen, Beherbergung, Gastronomie, Sportstätten, Freizeitbetrieben, Skiliften und bei Veranstaltungen muss dies ein 2G-Nachweis sein.
NEU: Holiday-Ninja-Pass
Nähere Informationen stehen auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.