COVID-19-Basismaßnahmenverordnung für den Sommer 2022

  • Für den Somemer 2022 kommen in Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche weitreichende Lockerungen bei der FFP2-Maskenpflicht.

  • 3G-Regelung und die Gültigkeit des „Grünem Pass“ wird verlängert .

  • FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (zB. Krankenhaus),
    in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
    (zB. Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).

  • Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung
    zum Tragen einer FFP2-Maske.

  • Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht.
    anders als bei den Massenbeförderungsmitteln ,keine FFP2-Masken-Pflicht.

  • Die 3G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben.

  • Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht (d.h. von neun auf zwölf Monate).