COVID-19-Basismaßnahmenverordnung für den Sommer 2022
Für den Somemer 2022 kommen in Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche weitreichende Lockerungen bei der FFP2-Maskenpflicht.
3G-Regelung und die Gültigkeit des „Grünem Pass“ wird verlängert .
FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (zB. Krankenhaus),
in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
(zB. Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung
zum Tragen einer FFP2-Maske.Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht.
anders als bei den Massenbeförderungsmitteln ,keine FFP2-Masken-Pflicht.Die 3G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben.
Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht (d.h. von neun auf zwölf Monate).